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Riester-Aus ab 2027: Was jetzt mit dem alten Vertrag passiert

28.8.2026
OH
Oliver Heldenberer
4 Min.

Warum sich für Sparer jetzt ein genauer Blick lohnt – ganz ohne Entscheidungszwang

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Maximal 540 Euro pro Jahr. So hoch ist die staatliche Förderung für das neue Vorsorge-Depot

Foto: KI-generiert mit Midjourney/Agentur2

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Zusammenfassung

Ab Januar 2027 löst das neue Altersvorsorge-Depot die klassische Riester-Rente ab. Wer aktuell noch einzahlt, kann entweder im bisherigen Vertrag zu unveränderten, aber geringeren Förderkonditionen bleiben oder in ein neues Altersvorsorge-Depot mit höherer staatlicher Förderung wechseln – der alte Vertrag wird dabei lediglich ruhend gestellt, nicht aufgelöst, und verzinst sich weiter. Wer bereits Riester-Rente bezieht, muss gar nichts unternehmen. Von einer Kündigung des bestehenden Vertrags ist in jedem Fall dringend abzuraten, da dabei Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen und hohe Kostenverluste drohen. Insgesamt eröffnet die Reform vor allem jüngeren Sparern die Chance auf eine renditestärkere und besser geförderte Altersvorsorge.

Inhalt
  • Die zwei Wege im Überblick
  • Weg 1: Beim bisherigen Riester-Vertrag bleiben
  • Weg 2: Wechsel ins Altersvorsorge-Depot
  • Wer schon Riester-Rente bezieht: Einfach weiterlaufen lassen
  • Vorsicht: Kündigen ist keine Option

Inhalt

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Die zwei Wege im ÜberblickWeg 1: Beim bisherigen Riester-Vertrag bleibenWeg 2: Wechsel ins Altersvorsorge-DepotWer schon Riester-Rente bezieht: Einfach weiterlaufen lassenVorsicht: Kündigen ist keine Option

Ab Januar 2027 löst das neue Altersvorsorge-Depot die klassische Riester-Rente ab. Für die aktuell rund 10,8 Millionen Menschen in Deutschland mit laufendem Riester-Vertrag stellt sich damit die Frage, was das für die eigene Altersvorsorge bedeutet.

Die gute Nachricht vorweg: Eine Entscheidung ist nicht zwingend erforderlich. Wer nichts unternimmt, zahlt einfach wie gewohnt in den bestehenden Riester-Vertrag weiter ein – ohne dass sich daran etwas ändert. Trotzdem lohnt es sich, die neuen Möglichkeiten genauer anzuschauen. Das gilt besonders für alle, die noch einige Jahre lang Beiträge in ihren Riester-Vertrag einzahlen würden: Je länger der verbleibende Anlagehorizont, desto stärker können sich die Unterschiede zwischen altem Vertrag und neuem Altersvorsorge-Depot über die Zeit bemerkbar machen.

Die zwei Wege im Überblick

Wer aktuell noch aktiv in einen Riester-Vertrag einzahlt, steht ab Januar 2027 vor einer Weichenstellung. Beide Optionen haben ihre Berechtigung – welche die bessere ist, hängt vom persönlichen Anlagehorizont, der Risikobereitschaft und dem bisherigen Vertragsverlauf ab.

Weg 1: Beim bisherigen Riester-Vertrag bleiben

Wer nichts unternimmt, bleibt automatisch im bestehenden Riester-Vertrag und zahlt wie gewohnt weiter ein. Die Förderung – Grundzulage, Kinderzulagen und gegebenenfalls der Sonderausgabenabzug – läuft in der bisherigen Höhe weiter.

Vorteile:

  • Kein Aufwand, keine Formulare, kein Anbieterwechsel nötig.
  • Die Beitragsgarantie bleibt bestehen: Eingezahltes Kapital (abzüglich Kosten in der Ansparphase) ist zum Rentenbeginn garantiert.
  • Wer kurz vor der Auszahlungsphase steht, profitiert von der eingeübten Struktur.

Nachteile:

  • Die staatliche Förderung fällt geringer aus als beim neuen Altersvorsorge-Depot.
  • Riester-Verträge gelten wegen hoher Verwaltungskosten und der klassischen Kapitalgarantie oft als renditeschwach – gerade in Jahren mit niedrigem Zinsniveau ein spürbarer Nachteil.
  • Wer langfristig noch viele Beitragsjahre vor sich hat, verschenkt möglicherweise Renditechancen.

Weg 2: Wechsel ins Altersvorsorge-Depot

Alternativ kann ein neuer Vertrag über das Altersvorsorge-Depot abgeschlossen werden. Der bisherige Riester-Vertrag wird dabei nicht aufgelöst, sondern ruhend gestellt: Es fließen keine neuen Beiträge mehr hinein, das bereits angesparte Kapital bleibt jedoch bestehen und verzinst sich weiter.

Vorteile:

  • Die neue, höhere staatliche Förderung greift für alle künftigen Einzahlungen.
  • Das Altersvorsorge-Depot ist in der Regel flexibler in der Kapitalanlage ausgerichtet und bietet dadurch bessere Renditechancen als klassische Riester-Policen.
  • Das bereits vorhandene Riester-Kapital geht nicht verloren, sondern arbeitet im Hintergrund weiter.

Nachteile:

  • Es entsteht ein zweiter Vertrag, den man zusätzlich im Blick behalten muss.
  • Wer sich für das Depot entscheidet, sollte sich vorab über Kosten, Anbieter und Anlagestrategie informieren – ein Vergleich lohnt sich, da sich die Konditionen der Anbieter deutlich unterscheiden können.
  • Für sehr sicherheitsorientierte Sparer kurz vor dem Ruhestand ist ein Wechsel meist weniger sinnvoll als für jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont.

Fazit im Vergleich: Wer noch viele Jahre bis zur Rente vor sich hat, fährt mit dem Wechsel ins Altersvorsorge-Depot in den meisten Fällen besser – die höhere Förderung und die renditestärkere Anlage wirken über Jahrzehnte hinweg zusammen. Wer dagegen kurz vor Rentenbeginn steht, profitiert oft mehr von der gewohnten Sicherheit des bestehenden Riester-Vertrags.

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Wer schon Riester-Rente bezieht: Einfach weiterlaufen lassen

Wichtig für alle, die bereits eine monatliche Riester-Rente ausgezahlt bekommen: Hier besteht kein Handlungsbedarf. Die laufende Riester-Rente läuft unverändert weiter, exakt zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Die Neuregelung betrifft ausschließlich Personen, die sich noch in der Ansparphase befinden.

Vorsicht: Kündigen ist keine Option

Eines sollte man mit einem bestehenden Riester-Vertrag auf keinen Fall (!) tun: ihn kündigen. Das würde zu spürbaren finanziellen Verlusten führen. Der Grund: Bei einer Kündigung müssen sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden, und die Verträge sind in den ersten Jahren mit vergleichsweise hohen Abschluss- und Verwaltungskosten belastet, die bei vorzeitiger Auflösung nicht mehr durch die Laufzeit ausgeglichen werden. Unterm Strich bleibt von der eingezahlten Summe deutlich weniger übrig, als viele erwarten. Wer mit seinem Riester-Vertrag unzufrieden ist, sollte daher immer den Weg über das Ruhenlassen wählen.

Hinweis: Der Text wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Rechtsstand: August 2026.

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