Ein Bank-Kredit für den Hauskauf, das neue Auto oder die Existenzgründung ist teuer – und längst nicht jeder bekommt zu guten Konditionen einen. Deshalb leihen sich Menschen Geld im privaten Umfeld: Eltern unterstützen ihre Kinder beim Immobilienkauf, Geschwister helfen sich beim Autokauf aus, Freunde springen bei einer Existenzgründung ein. Oft ganz ohne Zinsen, meist ohne viel Papierkram. So oder so ähnlich beginnen viele dieser Geschichten – und genau darin liegt das Problem: Wo Vertrauen regiert, wird häufig auf Schriftliches verzichtet. Kommt es später zu Streit, Trennung oder Zahlungsschwierigkeiten, fehlt dann die Grundlage, auf die sich beide Seiten berufen können.
Die gute Nachricht: Ein privates Darlehen lässt sich mit wenigen klaren Vereinbarungen rechtssicher und fair gestalten – für beide Seiten. Wer weiß, worauf es ankommt, kann Familie oder Freunden helfen, ohne die Beziehung oder das eigene Geld aufs Spiel zu setzen.
Der Klassiker: Eigenkapital für die erste eigene Immobilie
Ein junges Paar möchte eine Eigentumswohnung kaufen, bringt aber nicht genug Eigenkapital mit, um bei der Bank gute Konditionen zu erhalten. Die Eltern eines Partners entschließen sich, einen fünfstelligen Betrag als privates Darlehen vorzustrecken – ohne Zinsen, mit dem Gedanken „das wird schon irgendwann zurückgezahlt". Genau hier drohen gleich mehrere Fallstricke: Ohne schriftliche Fixierung ist unklar, ob es sich um ein Darlehen oder eine Schenkung handelt. Das wird spätestens dann zum Problem, wenn die Beziehung des Paares scheitert und die Familie das Geld zurückfordern möchte – ohne Vertrag lässt sich das kaum durchsetzen. Zudem kann das Finanzamt komplett zinslos gewährte Darlehen unter Umständen als Schenkung werten, mit der Folge, dass Schenkungsteuer anfallen kann, wenn die persönlichen Freibeträge überschritten sind.
Der Sonderfall: Zinslos gestundeter Kaufpreis beim vorgezogenen Erbe
Ein weiterer, in der Praxis häufiger Fall: Eltern verkaufen im Rahmen eines vorgezogenen Erbes eine Immobilie an ihr Kind, stunden den Kaufpreis aber zinslos über mehrere Jahre. Lange war unklar, ob das Finanzamt hierfür fiktive Zinsen unterstellen und besteuern darf. Der Bundesfinanzhof hat das inzwischen klargestellt (Az. VIII R 30/24): Für nicht verlangte Zinsen darf keine fiktive Steuer erhoben werden. Das schafft Rechtssicherheit – ändert aber nichts daran, dass eine klare vertragliche Regelung von Anfang an Streit und Missverständnisse vermeidet.
Der unterschätzte Fall: Geld unter Freunden oder Geschwistern
Auch kleinere Beträge unter Freunden oder Geschwistern – etwa für ein gebrauchtes Auto oder den Start in die Selbstständigkeit – laufen oft komplett formlos. Wichtig zu wissen: Grundsätzlich darf jeder jedem in beliebiger Höhe privat Geld leihen, auch ohne schriftliche Vereinbarung. Empfehlenswert ist das trotzdem nicht, gerade wenn ein bestimmter Verwendungszweck dahintersteckt oder die Rückzahlung vage bleibt. Ein Vorteil dabei: Ein privater Darlehensvertrag wird nicht an die Schufa gemeldet und verändert damit nicht die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers – ein Aspekt, der gerade bei Existenzgründungen relevant sein kann, wenn parallel noch ein Bankkredit ansteht.
Damit ein Privat-Darlehen im Streitfall Bestand hat und für beide Seiten Klarheit schafft, sollten folgende Punkte schriftlich fixiert werden.
Die Grunddaten: Wer, wie viel, wann
Im Kern muss jeder Vertrag festhalten, wer Darlehensgeber und wer Darlehensnehmer ist, wie hoch das Darlehen ausfällt, wann und wie es ausgezahlt wird und wann sowie wie die Rückzahlung erfolgt. Diese Basis-Angaben sollten in keinem Fall fehlen – unabhängig davon, wie klein der Betrag oder wie eng das Vertrauensverhältnis ist.
Zinsen: Frei verhandelbar, aber mit steuerlichen Grenzen
Ob überhaupt Zinsen verlangt werden und wie hoch diese ausfallen, können beide Seiten grundsätzlich frei vereinbaren. Wichtig dabei: Werden gar keine Zinsen verlangt, kann das Finanzamt dies unter Umständen als Schenkung an den Darlehensnehmer werten – mit der Folge, dass Schenkungsteuer fällig werden kann, sobald die persönlichen Freibeträge überschritten sind. Gerade bei größeren Summen für einen Immobilienkauf können sich nicht verlangte Zinsen über die Jahre zu erheblichen Beträgen summieren.
Beispielrechnung: Wird ein Darlehen über 50.000 Euro bei einem angenommenen Marktzins von 4 Prozent komplett zinslos vergeben, entspricht das einem jährlichen Zinsvorteil von 2.000 Euro für den Darlehensnehmer – über zehn Jahre gerechnet ein Vorteil von 20.000 Euro, der steuerlich relevant werden kann.
Sinnvoll ist deshalb ein Mittelweg: Die Finanzämter akzeptieren in der Praxis Zinssätze von zwei Dritteln des aktuellen marktüblichen Zinses als angemessen. Bei einem Marktzins von 4 Prozent wären das rund 2,67 Prozent. Bei den erwähnten 50.000 Euro ergäbe das einen jährlichen Zins von etwa 1.335 Euro. Wichtig dabei: Diese Zinsen sollten auch tatsächlich fließen – der Darlehensnehmer zahlt sie, und wer möchte, kann sie als Geschenk zu anderer Gelegenheit wieder zurückgeben. Wer als Darlehensgeber Zinsen erhält, muss diese als Kapitalerträge versteuern.
Laufzeit klar benennen
Auch der Zeitraum des Darlehens sollte eindeutig festgelegt werden. Fehlt eine Regelung dazu, wird das Darlehen erst nach einer förmlichen Kündigung des Vertrags fällig – ein Zustand, der für beide Seiten wenig Planungssicherheit bietet.
Tilgung und Zinszahlungen: Rhythmus festlegen
Wann Zinsen gezahlt werden – monatlich, vierteljährlich, jährlich oder erst am Ende der Laufzeit – lässt sich frei vereinbaren, sollte aber feststehen. Genauso wichtig: ein klarer Zeitrahmen für die Tilgung, also die Rückzahlung des Darlehens selbst. Auch hier ist die Rate frei wählbar. Empfehlenswert ist ein fest vereinbartes Enddatum in Kombination mit monatlichen Raten – das gibt vor allem dem Darlehensgeber Gewissheit, dass das Geld regelmäßig zurückfließt.
Verzug: Was passiert bei ausbleibenden Zahlungen?
Was gilt, wenn der Darlehensnehmer mit Tilgungs- oder Zinsraten in Rückstand gerät? Eine Verpflichtung, dies vertraglich zu regeln, gibt es nicht. Vorsicht ist trotzdem geboten: Wird nichts vereinbart, greift automatisch das Gesetz – und das sieht aktuell einen Verzugszins von 6,27 Prozent pro Jahr vor. Wer diesen vergleichsweise hohen Satz vermeiden möchte, sollte im Vertrag eine niedrigere Verzugsregelung festhalten.
Zweckbindung: Sinnvoll bei größeren Summen
Nicht zwingend, aber gerade bei größeren Beträgen sinnvoll, ist die Festlegung eines konkreten Verwendungszwecks. Das gilt besonders, wenn Eltern ihren Kindern ein Darlehen für einen Immobilienkauf gewähren – etwa für den Fall, dass die Ehe später scheitert. Dann schafft eine klare Zweckbindung Klarheit darüber, wessen Familie welches Geld eingebracht hat.
Sicherheiten: Abhängig von Höhe und Vertrauen
Ob und welche Sicherheiten vereinbart werden, liegt im Ermessen beider Seiten. Als Faustregel gilt: Je höher das Darlehen und je unsicherer die Bonität des Darlehensnehmers, desto eher lohnt sich eine Absicherung. Bei einem Autokredit kann das die Aushändigung des Fahrzeugbriefs sein, bei einem größeren Immobiliendarlehen eine Grundschuld im Grundbuch – wobei hierfür Notarkosten anfallen. Eine weitere Möglichkeit ist ein notarielles Schuldanerkenntnis bereits bei Vertragsschluss. Der Vorteil: Gerät der Darlehensnehmer in Verzug, kann direkt ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, ohne dass zuvor ein langwieriges gerichtliches Verfahren nötig ist.
Fazit: Klare Regeln schützen Geld und Beziehung
Ein privates Darlehen ist eine der unkompliziertesten Arten, sich finanziell zu unterstützen – vorausgesetzt, die wichtigsten Eckpunkte werden von Anfang an schriftlich festgehalten. Wer Betrag, Auszahlung, Zinsen, Laufzeit, Tilgung, Verzugsregelung, Zweck und gegebenenfalls Sicherheiten klar vereinbart, schafft Sicherheit für beide Seiten und beugt Streit im Ernstfall vor. Der Aufwand dafür ist überschaubar – der Nutzen im Zweifel erheblich.
Hinweis: Die genannten Beispiele dienen der Veranschaulichung der Inhalte. Die Umstände sind Fiktionen und wurden u. a. mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Rechtsstand: August 2026.
Zusammenfassung
Private Darlehen zwischen Familie oder Freunden sind eine beliebte Alternative zum Bankkredit, bergen ohne klare Regelungen aber Risiken. Ein schriftlicher Darlehensvertrag mit Angaben zu Betrag, Auszahlung, Zinsen, Laufzeit, Tilgung, Verzug, Zweck und Sicherheiten schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. Besonders bei den Zinsen ist Vorsicht geboten: Komplett zinslose Darlehen können vom Finanzamt als Schenkung gewertet werden, während der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 30/24) klargestellt hat, dass keine fiktiven Zinsen besteuert werden dürfen. Ein Zinssatz von rund zwei Dritteln des Marktzinses gilt als praxistauglicher Kompromiss.